Es gibt keine Kontakte zum Anzeigen!
Liebe Eltern unserer zukünftigen Erstklasskinder,
die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2021/22 findet ausschließlich schriftlich statt.
Das Sekretariat ist am Mittwoch, den 17. März nicht besetzt.
Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten Sie von uns über den Postweg.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weiden, 06.11.2020
Hygienekonzept (Stand 07.09.2020)
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
1. Allgemeine Regeln
- gute Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen 20-30 Sek.)
- Einhalten der Hust- und Niesetikette (in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Abstand halten (1,5m auf dem gesamten Schulgelände, gilt nicht im Klassenzimmer)
- Tragen von Mund-Nasenschutz auf dem gesamten Schulgelände
- Vermeidung von unnötigem Körperkontakt
- Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
- Vermeidung von Durchmischung der Schüler (Unterricht und
Pausen in Gruppen (wenn schulorganisatorisch möglich )
- Im Religionsunterricht und zum Teil im WG-Unterricht müssen
Klassengruppen aus schulorganisatorischen Gründen gemischt
werden; hier reduziert eine blockweise
Sitzordnung im Klassenzimmer das Infektionsrisiko.
- Bei Konferenzen, Besprechungen und Elternversammlungen
gelten die Abstandsregelungen entsprechend.
2. Vorgehen bei auftretenden Krankheitssymptomen
- Kranke Schüler mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder
Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder
Durchfall dürfen nicht in die Schule!
Eine Rückkehr in die Schule ist wieder möglich,
wenn das Kind mindestens 24 Stunden symptomfrei ist.
- Bei leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen,
gelegentlicher Husten) ohne Fieber ist ein
Schulbesuch möglich.
3. Betreten des Schulhauses
- Beim Betreten des Schulhauses besteht die Möglichkeit
zur Handdesinfektion; alternativ müssen die Hände (20 – 30 Sekunden, mit Seife)
gewaschen werden.
- Die Schule ist ab 7.15 Uhr (Frühstück) bzw. 7.30 Uhr geöffnet.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht vorher in die Schule!
(Frühstückskinder ausgenommen).
Die Kinder gehen ab 7.45 Uhr selbstständig ins Klassenzimmer
und werden dort von den Lehrkräften beaufsichtigt.
- In den Gängen befinden sich Markierungen auf dem Boden,
um den notwendigen Abstand zu visualisieren.
4. Verlassen des Schulhauses
- Nach Schulschluss werden die Kinder von der Lehrkraft zum
Ausgang geführt.
- Kinder, die in der Mittagsbetreuung angemeldet sind, kommen zum
jeweils vereinbarten Treffpunkt.
5. Hygienemaßnahmen im Klassenzimmer
- Im Klassenzimmer kann die Maske abgenommen werden,
sobald das Kind auf seinem Platz sitzt.
- Die Masken werden nach Möglichkeit zum Trocknen an einem Haken
am Tisch aufgehängt.
- Die Abstandsregeln zwischen den Schülern entfallen
im Klassenzimmer.
- Wenn aus pädagogischen Gründen der Abstand zur Lehrkraft (1,5m)
nicht eingehalten werden kann, trägt die Lehrkraft eine Maske.
- Frontale Sitzordnung
- Partner- und Gruppenarbeiten bzw. kooperative Lernformen
sind möglich.
- Die Klassenzimmer werden nach jeder Unterrichtsstunde
mindestens 5 Minuten bei komplett geöffneten Fenstern gelüftet.
Auch während des Unterrichts wird regelmäßig gelüftet.
Sollte eine komplette Öffnung der Fenster nicht möglich sein
(Sicherheitskonzept), wird durch längerfristig gekippte Fenster
und geöffneter Tür für einen entsprechenden Luftaustausch gesorgt.
- Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände
Sollte aus pädagogisch-didaktischen Gründen eine gemeinsame Nutzung
von Gegenständen unvermeidbar sein, so muss zu Beginn und am Ende
der Aktivität ein gründliches Händewaschen erfolgen.
- Kinder gehen einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zur Toilette.
- Die Garderoben werden zur Zeit nicht genutzt (Jacke hängt über dem Stuhl),
die Kinder tragen ihre Straßenschuhe.
6. Regeln in der Pause
- Die Essenspause findet im Klassenzimmer am Platz statt, danach wird
ohne Brotzeit ins Freie gegangen.
- Auf den Pausenhöfen besteht Maskenpflicht.
- Die Kinder werden von ihrer Lehrkraft in die Pause geführt und von dort
auch wieder abgeholt.
- Aus schulorganisatorischen Gründen kann die Pause nicht zeitversetzt
stattfinden.
Der Pausenhöfe werden in verschiedene Bereiche aufgeteilt.
Eine Gruppenmischung soll dadurch minimiert werden.
- Vor und nach der Pause sollen die Hände gewaschen werden.
7. Regeln im Sportunterricht
- Vor und nach dem Sportunterricht müssen die Kinder
die Hände waschen.
- Kontaktsportarten sind erlaubt.
- Sport auf dem Außengelände ist zulässig und wird
bei entsprechendem Wetter bevorzugt.
- Nach dem Sportunterricht werden die benutzten Geräte gereinigt.
- Nach dem Sportunterricht muss die Halle gelüftet werden
(Hallentür und Notausgangstüre öffnen und die Fenster kippen).
- Die Umkleidekabinen werden nur genutzt, wenn der geforderte
Abstand gewährleistet ist. Anderenfalls werden zusätzlich die Halle
oder der Gang genutz.
8. Regeln für den Musikunterricht
- Gesang: Die Schüler sollen sich versetzt in 2 m Abstand aufstellen
und alle in die gleiche Richtung singen. Nach 20 Minuten Unterricht
muss 10 Minuten gelüftet werden.
- Instrumente müssen nach Gebrauch gereinigt werden.
Während des Unterrichts ist ein Wechsel bzw. die Weitergabe
von Instrumenten nicht erlaubt. Nach dem Unterricht müssen
die Hände gewaschen werden.
9. Frühstück „denkbar“
- Vor Betreten des Speisesaals werden die Hände gründlich gewaschen.
- Die Plätze werden im Abstand von 1,5 m zueinander vergeben und
entsprechend markiert
- Die Essensvergabe erfolgt durch den Spuckschutz.
- Um eine Engstelle zu vermeiden, wird der
Weg als Einbahnstraße gehandhabt, der Ausgang
befindet sich im hinteren Bereich durch das Spielezimmer.
- Nach dem Frühstück werden die Oberflächen (v.a. Tische) gereinigt.
10. Essensausgabe im Ganztagesbetrieb und der Mittagsbetreuung
- Vor Betreten des Speisesaals werden die Hände gründlich
gewaschen.
- Auf dem Platz kann die Maske abgenommen werden.
- Im Speisesaal sitzen die Kinder möglichst klassenweise zusammen.
- Die Essensausgabe wird vom Personal der gsi-Jobtrans organisiert,
dazu liegt auch ein eigener Hygieneplan vor.
11. Hausaufgaben und Spiel- und Projektzeit in der Mittagsbetreuung
und im Ganztag
- Alle oben genannten Maßnahmen und Regelungen gelten auch in der
Mittagsbetreuung und im Ganztag, soweit dies aus schulorganisatorischen
bzw. pädagogischen Gründen möglich ist.
12. Reinigung des Schulhauses
- Tägliche Reinigung der Klassenräume, Toiletten und Gänge
- Tägliche Oberflächenreinigung der Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Treppenhandläufe, Tische usw.)
13. Drei-Stufen-Plan des Kultusministeriums (zu Ihrer weiteren Information)
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
- Hier findet Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans statt.
- Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem
gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler
die Maske am Sitzplatz abnehmen.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 -< 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
- Die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen
ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung
auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet,
wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
- An den Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren – hierauf weisen
die Fachleute ausdrücklich hin – muss in dieser Stufe im Unterricht keine Maske
getragen werden.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
- Ab Stufe 3 wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern im
Klassenzimmer wieder eingeführt. Dies bedeutet, dass
die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen
zeitlich befristet im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von
Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet werden – es sei denn,
die baulichen Gegebenheiten vor Ort lassen die Einhaltung des
Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke zu.
- Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung
auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller
Jahrgangsstufen (einschl. der Grundschulen und Grundschulstufen der
Förderzentren) verpflichtend.
Die bei den einzelnen Stufen genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch
die genannten Veränderungen aus, sondern sind als Orientierungshilfe für die
Gesundheitsämter gedacht, die über die jeweiligen Stufen in Abstimmung mit
der Schulaufsicht entscheiden. Ansprechpartner für die Gesundheitsämter sind die
jeweilige Leiterin bzw. der jeweilige Leiter des Staatlichen Schulamtes, die
die anderen Schulaufsichtsbehörden beteiligen. Es können auch regionale Unterschiede
in einem Kreis, etwa eine Konzentration des Infektionsgeschehens auf einzelne Gemeinden,
berücksichtigt werden.
(Quelle: KM Bayern, Stand 02.09.2020)
Verlinkung zum aktualisierten Hygieneplan vom 02.09.2020 auf der KM-Seite
Hinweise:
Maskenpflicht auf dem kompletten Schulgelände – wenn der Platz erreicht ist, darf die Maske abgenommen werden, Eltern begleiten Kinder bitte nicht mit ins Schulhaus
Informationen zum Schuljahresbeginn:
1. Beginn am Dienstag, 08.09.2020
Kinder werden am Eingang durch Lehrkräfte empfangen
und ihren Klassen zugeteilt
Klassen 2 – 4: 8.00 Uhr – 11.20 Uhr
Klasse 1a und 1b versetzter Beginn und Ende (siehe Elternbriefe)
2. Start der Mittagsbetreuung für die angemeldeten Kinder
der 2. – 4. Klassen bereits ab dem 1. Schultag
3. Start der Mittagsbetreuung für die 1. Klassen
ab Mittwoch, 09.09.2020
4. ab Mittwoch, 09.09.2020 Unterricht nach Stundenplan
5. Unterrichtsende für die Ganztagesklasse 4g in der ersten Woche
12.45 Uhr nach dem Mittagessen
6. ab Montag 14.09.2020 nach Stundenplan
Liebe Eltern,
Die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Die Wochen bis nach den Osterferien sind keineswegs nur „Coronaferien“ – die Zeit zu Hause verlangt viel von allen Familienmitgliedern und wir sind alle täglich gefordert, uns den neuesten Umständen und Empfehlungen anzupassen.
Gerne bin ich auch in dieser schwierigen Zeit für Sie und Ihre Kinder da und stehe Ihnen für eine telefonische Beratung oder den Kontakt über meine E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag von 08:00-14:00 Uhr unter meiner Mobilnummer 0173/8638852 und unter der E-Mail-Adresse jas-ger@weiden.de.
Ich bitte Sie, auch Ihren Kindern bei Bedarf den Kontakt zu mir zu ermöglichen.
Für die kommende Zeit wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Kraft und Gesundheit!
Manuela Bodensteiner
Sozialpädagogin B.A.
Jugendsozialarbeit an der Gerhardinger Grundschule
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